Talbodenstrasse 83, 3098 Köniz, Schweiz | Impressum | Datenschutz
Die EntreChef GmbH erbringt Koch-Dienstleistungen für Anlässe nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags mit der Kundschaft sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen wie allfällige AGB der Kundschaft usw., sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von zeichnungsberechtigten Vertretern von EntreChef GmbH unterzeichnet worden sind.
Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets die Kundschaft von der EntreChef GmbH (oder eine von ihr beauftragte Person). Die Gesamtverantwortung für den geordneten Ablauf des Anlasses liegt beim Veranstalter. Die EntreChef GmbH übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters.
Die EntreChef GmbH ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Dritte für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen beizuziehen.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die EntreChef GmbH unterbreitet der Kundschaft auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch die Kundschaft sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt die dein Koch.ch der Kundschaft eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung durch die Kundschaft zustande.
3. Infrastruktur
Die Kundschaft oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass übliche Infrastruktur wie warmes und kaltes fliessendes Wasser, Strom und Anschlüsse, direkte Zufahrt, Lift usw. gemäss Vorgabe der EntreChef GmbH zur Verfügung stehen. Sie ist verpflichtet, die EntreChef GmbH umgehend, spätestens nach Prüfung der Offerte (siehe vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls und inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.
Die EntreChef GmbH holt die nötigen Bewilligungen (Sonntag-, Nachtfahrt-, Privatstrassenbefahrungs- bewilligung usw.) für den mit den Koch-Dienstleitungen verbundenen Transport ein und stellt der Kundschaft die damit verbundenen Kosten sowie allfällige Transportkosten für Bahn, Lift, Stapler usw., welche Dritte erbringen, ebenfalls in Rechnung.
Alle anderen Bewilligungen (Parkbewilligung für die Fahrzeuge der EntreChef GmbH, Konzessionen, SUISA- Gebühren usw.) besorgt die Kundschaft auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen.
Wird seitens der EntreChef GmbH Retouren-Material gestellt (Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche usw.), ist die Kundschaft verantwortlich, dieses vollständig und unbeschädigt zurück zu geben. Verluste und Beschädigungen können der Kundschaft zum Neuwert in Rechnung gestellt werden.
4. Mängelrüge, Haftung und Versicherung
Die Kundschaft ist verpflichtet, Mängel an den vereinbarten Leistungen sofort, und sofern dies nicht möglich ist spätestens innert 2 Kalendertagen nach dem Anlass, zu melden. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt.
Schadensersatzansprüche gegen die EntreChef GmbH bzw. deren, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Kundschaft oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.
5. Sorgfalts- und Treuepflicht
Die EntreChef GmbH ist als Beauftragte der Kundschaft tätig und wahrt deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie legt grossen Wert auf die sorgfältige und termingerechte Erbringung der Koch-Dienstleistungen, insbesondere auch auf die Qualität der Speisen und Getränke. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse der Kundschaft zu wahren.
6. Geistiges Eigentum
Die Kundschaft anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum der EntreChef GmbH, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit. (Konzepte, Vorschläge für Menu, Dekoration- und Gestaltung, Texte, Bilder, grafische Arbeiten usw.)
7. Änderungen Speisen/Getränke
Nach Vertragsabschluss werden Änderungswünsche der Kundschaft in Bezug auf Speisen und/oder Getränke berücksichtigt, wenn diese spätestens bis 8 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden und deren Umsetzung für die EntreChef GmbH möglich ist.
8. Änderung der Teilnehmerzahl
Die Kundschaft kann die vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 8 Arbeitstage vor dem Anlass mit schriftlicher Mitteilung an die EntreChef GmbH um maximal 15% reduzieren worauf die EntreChef GmbH ihrerseits die Vergütung entsprechend reduziert.
9. Effektive Teilnehmerzahl
Die Kundschaft hat allfällige Abweichungen von der vereinbarten bzw. gemäss Ziffer 8 mitgeteilten Teilnehmerzahl spätestens 3 Arbeitstage vor dem Anlass der EntreChef GmbH schriftlich mitzuteilen.
Ist die effektive Teilnehmerzahl am Anlass höher als vereinbart oder gemäss Ziff. 8 mitgeteilt, wird die Vergütung entsprechend erhöht. Sind weniger Teilnehmer anwesend, ist die vereinbarte bzw. mitgeteilte Teilnehmerzahl für die Vergütung relevant.
10. (Teil-) Annullierung
Bei einer teilweisen Annullierung von ≥ 20% der vereinbarten Leistungen (ohne Anrechnung von Ziff. 8), hat die dein Koch.ch das Recht, ihrerseits ohne Kostenfolge vom gesamten Vertrag zurück zu treten.
Löst die Kundschaft den Vertrag ganz oder teilweise auf, so kann die EntreChef GmbH die annullierten Leistungen wie folgt in Rechnung stellen:
und
Bearbeitungsgebühr à CHF 200.00
50 % der annullierten Leistungen
100 % der annullierten Leistungen
11. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung
Alle Preise werden in CHF sowie inklusive MwSt. angegeben.
Die Kundschaft erhält nach der Durchführung des Anlasses eine detaillierte Rechnung der EntreChef GmbH. Diese ist innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet die EntreChef GmbH der Kundschaft einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrags.
Die EntreChef GmbH behält sich das Recht vor, von der Kundschaft eine Akontozahlung von bis zu 50%
des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen der EntreChef GmbH und der Kundschaft ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus der Koch- Dienstleistung der EntreChef GmbH erwachsenden Streitigkeiten ist Luzern.
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Hello http://deinkoch.ch/fekal0911 Admin
Guten Tag,
Wir würden gerne für Sie arbeiten und dafür sorgen, dass erstens Ihre Webseite noch besser gefunden wird, und zweitens Ihr Social Media weiter wächst.
Denn wir haben in den letzten Jahren in unserem Master exakt gelernt, wie man genau diese Online-Themen erfolgreich umsetzt.
So haben wir uns: 1.Über Google Ihre Webseite im Detail angesehen und dabei einige offene Punkte sowie interessante neue Möglichkeiten gefunden und 2. bereits ein erstes Social-Media-Konzept (Facebook/Instagram) für Sie erstellt, das aktuell eine wertvolle Ergänzung zu Ihrem Online-Auftritt sein könnte.
Wenn Sie vielleicht selbst schon seit längerer Zeit darüber nachdenken, die Online-Themen anzugehen, dann antworten Sie mir gerne kurz auf diese Nachricht. Wir können ein erstes Zoom-Meeting vereinbaren, um gemeinsam den besten Weg für Ihre Ziele zu finden.
Besten Dank im Voraus und viele Grüße
Robert Schwinn
Liebe Frau Burkhalter
Lieber Herr Furrer
Es ist uns ein grosses Bedürfnis, Ihnen und Ihrem Team von ganzem Herzen zu danken für einen einmaligen und unvergesslichen Abend. Trotz schlechtem Wetter haben wir 19 Leute bei uns zuhause von A – Z verwöhnen dürfen dank den ausgezeichneten Koch- und Vorbereitungskünsten vom Koch Lukas und dank dem sympathischen und aufmerksamen Service seiner Begleiterin Monika.
Alle Gäste haben es enorm genossen, das Essen war ausgezeichnet, die Weine super und der Service top. Ein ganz grosses MERCI und wir freuen uns sehr, Sie bei jeder Gelegenheit weiterzuempfehlen bzw. selber Gutscheine an Freunde von «Dein Koch» zu verschenken – ganz im heutigen Trend, sich schöne, gemeinsame Stunden statt Materielles zu schenken!
Mit herzlichen Grüssen und lieben Dank
Beatrice & Vernon Stuber
Wir verbrachten einen lustigen, interessanten und lehhreichen Abend unter der Leitung des Chefkochs und haben ein leckeres Nachtessen zu uns genommen.
Zum runden Geburstag unserer Mutter haben wir ein Geschenk gesucht das ihr und uns lange in Erinnerung bleibt. Dank Fabian
ist dies gelungen. Unsere Erwartungen wurden weit übertroffen. Haute Cuisine zu Hause, dass geht!
Fabian hat uns ware Kunstwerke auf die Teller gezaubert. Für das Auge und den Gaumen ein Genuss. Auch der Service war tipptopp es hätte in keinem Restaurant besser sein können. Nach dem Dessert wurde die Küche aufgeräumt.
Sehr dankbar waren wir, dass wir relativ kurzfristig ein wichtiges Detail ohne zögern oder Zusatzkosten ändern konnten. Von der Anfrage über die Offerte bis zur Ausführung war es eine sehr gute Entscheidung mit „deinkoch.ch“. Wir Danken der ganzen Mannschaft, an erster Stelle aber selbstverständlich dem Frontmann Fabian Dierauer. Wir können Euch bestens Weiterempfelen.
Der vermittlete Koch (Adelmo) hat seine Aufgabe sehr gut und mit vollem Engagement erledigt. Weiter war er ein interessanter und fröhlicher Zeitgenosse. Vielen Dank!
Liebe Frau Burkhalter
Lieber Herr Furrer
Es ist uns ein grosses Bedürfnis, Ihnen und Ihrem Team von ganzem Herzen zu danken für einen einmaligen und unvergesslichen Abend. Trotz schlechtem Wetter haben wir 19 Leute bei uns zuhause von A – Z verwöhnen dürfen dank den ausgezeichneten Koch- und Vorbereitungskünsten vom Koch Lukas und dank dem sympathischen und aufmerksamen Service seiner Begleiterin Monika.
Alle Gäste haben es enorm genossen, das Essen war ausgezeichnet, die Weine super und der Service top. Ein ganz grosses MERCI und wir freuen uns sehr, Sie bei jeder Gelegenheit weiterzuempfehlen bzw. selber Gutscheine an Freunde von «Dein Koch» zu verschenken – ganz im heutigen Trend, sich schöne, gemeinsame Stunden statt Materielles zu schenken!
Mit herzlichen Grüssen und liebem Dank
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